Das Sterne-System

Wie vergeben wir die Sterne?

Wie bei unseren internationalen Vorläuferprojekten vergeben auch wir bis zu fünf Sterne für einen Beitrag, den wir begutachten. Bei jedem Beitrag überprüfen wir zwölf medizin- und wissenschaftsjournalistische Kriterien und drei allgemeinjournalistische Kriterien und werten sie als „erfüllt“, „nicht erfüllt“ oder „nicht anwendbar“.

Ein Beitrag, bei dem mehr als zwei der zwölf medizin- und wissenschaftsjournalistischen Kriterien „nicht anwendbar“ sind, fällt aus der Begutachtung heraus.

1. Schritt

Der Anteil der „erfüllten“ medizin- und wissenschaftsjournalistischen Kriterien an der Gesamtzahl der anwendbaren Kriterien wird in das Sterne-Ergebnis gemäß folgendem Schlüssel umgerechnet.

Prozent-Anteil „erfüllt“ Sterne
0% 0 Sterne
1% bis 20% 1 Stern
21% bis 40% 2 Sterne
41% bis 60% 3 Sterne
61% bis 80% 4 Sterne
81% bis 100% 5 Sterne

2. Schritt

Zusätzlich zu den zwölf medizin- und wissenschaftsjournalistischen Kriterien bewerten wir auch drei allgemeinjournalistische Kriterien. Werden diese besonders gut oder aber besonders schlecht erfüllt, kann dies zur Auf- oder Abwertung des Sterne-Ergebnisses führen.

Ferner werden diese Kriterien bei der Gesamtbeurteilung mit einbezogen und können den Ausschlag geben, wenn sich aus der Anwendung der ersten zwölf Kriterien durch die beiden Gutachter ein Resultat zwischen zwei Abstufungen (also z. B. genau zwischen zwei und drei Sternen) ergibt.

Seit Februar 2015 hat sich der zweite Schritt unseres Bewertungssystems etwas verändert, um noch genauer bewerten zu können:

Ein Beitrag kann von den Gutachtern um einen Stern auf- oder abgewertet werden. Eine solche Auf- oder Abwertung kann zum einen dadurch begründet sein, dass

a) der Beitrag die drei allgemeinjournalistischen Kriterien besonders gut oder schlecht erfüllt.

  • Wenn alle drei allgemeinjournalistischen Kriterien „nicht erfüllt“ sind, werten wir grundsätzlich um einen Stern ab.
  • Wenn zwei allgemeinjournalistische Kriterien „nicht erfüllt“ sind, kann um einen Stern abgewertet werden, sofern es sich um erhebliche Mängel handelt (z. B. eine weitgehend unverständliche Sprache UND ein grober Faktenfehler).
  • Wenn nur ein Kriterium „nicht erfüllt“ ist, kann nur in Ausnahmefällen abgewertet werden. Voraussetzung ist, dass ein besonders gravierender Mangel vorliegt (z. B. ein grober Faktenfehler, der die Hauptaussage des Beitrags in ihr Gegenteil verkehrt).

Analog kann bei besonders gut erfüllten allgemeinjournalistischen Kriterien um einen Stern aufgewertet werden (z. B. wenn der Beitrag sich eines wichtigen, in den Medien sonst vernachlässigten Themas annimmt oder eine besondere investigative Leistung beinhaltet.)

Eine Auf- oder Abwertung kann zum anderen dadurch begründet sein, dass

b) der Beitrag bei den zwölf medizin- und wissenschaftsjournalistischen Kriterien besondere Stärken oder Schwächen aufweist.

Um einen Stern kann auf- oder abgewertet werden,

  • wenn eines der zwölf medizin- und wissenschaftsjournalistischen Kriterien ganz besonders gut oder schlecht erfüllt ist. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um ein Kriterium handelt, das für das betreffende Thema von herausragender, klar definierbarer Bedeutung ist,
  • wenn mehrere der zwölf Kriterien nur „knapp erfüllt“ bzw. nur „knapp nicht erfüllt“ sind.

Insgesamt kann gegenüber der Wertung, die sich aus den zwölf medizin- und wissenschaftsjournalistischen Kriterien ergibt, maximal um einen Stern auf- oder abgewertet werden.

Bitte beachten: Die Sterne-Bewertung bietet lediglich eine erste Orientierung. Für das Gesamturteil eines Artikels sind die Erläuterungen in den einzelnen Kommentaren und die Zusammenfassung zu berücksichtigen.