Bewertet am 19. Februar 2021
Veröffentlicht von: RTL.de
In der aktuellen Dynamik der Pandemie werden Nachrichten zu möglichen neuen Therapieansätzen sehr früh verbreitet. Die Hoffnung ist groß, endlich ein wirksames Medikament gegen Covid-19 zu finden. In diesem journalistischen Beitrag auf RTL.de wird sogar ein Twitter-Beitrag des SPD-Gesundheitspolitikers Karl Lauterbach zum Anlass und als Grundlage für eine Berichterstattung genommen, über eine Studie der Universität Oxford zu berichten. Leider werden die Studienergebnisse im Artikel jedoch nicht eingeordnet, keine von der Studie unabhängigen Forscher zitiert.

Zusammenfassung

Viele Menschen sind inzwischen der Pandemie müde und hoffen auf eine baldige Impfung oder eine wirksame Therapie. Da ist es verständlich, dass Nachrichten zu möglichen Behandlungsansätzen frühzeitig in den Medien aufgegriffen werden. In einem aktuellen Beitrag auf RTL.de wird über eine Studie der Universität Oxford zum Asthma-Medikament Budesonid berichtet. Leider wird jedoch nur kurz und allgemein über die Studienergebnisse berichtet, so dass deren Stellenwert für die Leser*innen nicht deutlich wird. Vor allem aber fällt auf, dass die Bewertung der Studie sich im Beitrag allein auf einen Tweet des SPD-Gesundheitspolitikers Karl Lauterbach stützt. Im Artikel findet keine weitere Einordnung der Studienergebnisse durch unabhängige Experten statt. Auch werden keine möglichen Interessenkonflikte der Forscher thematisiert, ebenso wenig wie die Kosten der Therapie oder mögliche Nebenwirkungen.

Diese Bewertung wurde mit Mitteln des Projektes CEOsys – Das Covid19-Evidenz-Ökosystem ermöglicht.

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Die Kriterien

1. Die POSITIVEN EFFEKTE sind ausreichend und verständlich dargestellt (NUTZEN).

Wie gut das Arzneimittel Budesonid einen schweren Verlauf von Covid-19 verhindern kann, wird im journalistischen Beitrag nur knapp und allein in Prozentzahlen angegeben: „Bis zu 90 Prozent der Krankenhausfälle könnten so verhindert werden.“ Da hier leider die Bezugsgröße fehlt, ist der Nutzen für die Leser*innen nur schwer nachzuvollziehen. Auch in der Pressemitteilung zur Studie ist die Bezugsgröße nicht zu finden, wohl aber in der Preprint-Veröffentlichung: Nur ein Proband der Therapiegruppe musste demnach in die Notaufnahme oder Klinik, von der Kontrollgruppe ohne Budesonid dagegen zehn. Die Risikoreduktion betrug also 90 Prozent. Etwas deutlicher wird es im zweiten Absatz des Beitrags: „In der Studie mit 146 Teilnehmer der Universität Oxford ist das Medikament nun bei Patienten eingesetzt worden, die sich mit Covid-19 infiziert hatten. Die Hälfte der Teilnehmer bekam über 28 Tage lang zweimal täglich Budesonid verabreicht, die andere Hälfte wurde normal behandelt. Es zeigte sich, dass Krankenhausaufenthalte in bis zu 90 Prozent der Fälle verhindert werden konnten.“ Hier wäre es hilfreich und wichtig gewesen, in absoluten Zahlen zu lesen, was das Asthmaspray für einen Nutzen hatte. Daher werten wir „NICHT ERFÜLLT“.

2. Die RISIKEN & NEBENWIRKUNGEN werden angemessen berücksichtigt.

Auf Nebenwirkungen des Asthmasprays wird nicht konkret eingegangen. Eine Studienleiterin beschreibt das Medikament nur als „relativ sicher“ und „gut untersucht“. Das genügt jedoch nicht, um sich ein Bild der möglichen Therapierisiken zu machen. Daher werten wir „NICHT ERFÜLLT“.

3. Es wird klar, ob eine Therapie/ein Produkt/ein Test VERFÜGBAR ist.

Es wird klar, dass es sich um ein zugelassenes Medikament handelt: „Budesonid ist ein Arzneimittel, das normalerweise zur Behandlung von Asthma, chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen oder Heuschnupfen genutzt wird.“ Die Studienleiterin beschreibt das Medikament als „weit verbreitet“. Es wird allerdings nicht deutlich, dass es verschreibungspflichtig ist. Daher werten wir nur knapp „ERFÜLLT“.

4. Es werden ALTERNATIVE Behandlungsarten/Produkte/Tests vorgestellt.

Auf Therapiealternativen gegen Covid-19 wird nicht eingegangen. Auch wenn es bislang keine wirklich überzeugenden Behandlungen gibt, wären zumindest Hinweise auf Studien zu Dexamethason interessant gewesen, einem weiteren Cortisonpräparat (zum Beispiel zur Recovery-Studie ). Ein Hinweis auf Remdesivir hätte zeigen können, wie Mittel, die zunächst vielversprechend aussahen, sich nachher als kaum wirksam erwiesen. Daher werten wir „NICHT ERFÜLLT“.

5. Die KOSTEN werden im journalistischen Beitrag in angemessener Weise berücksichtigt.

Kosten werden im journalistischen Beitrag nicht thematisiert. Dabei wäre es interessant zu wissen, dass Budesonid mit rund dreißig Euro pro Sprayflasche deutlich preiswerter sein dürfte als viele andere Mittel, die zur Behandlung von Covid-19 Patienten getestet werden.

6. Es sind keine Anzeichen von Krankheitserfindungen/-übertreibungen zu finden (DISEASE MONGERING).

Die Gefahren, bei einer Covid-19-Infektion schwer zu erkranken, werden nicht übertrieben dargestellt. Positiv werten wir, dass der Beitrag an vielen Stellen im Konjunktiv bleibt und damit meist zurückhaltend formuliert.

7. Der journalistische Beitrag ordnet die QUALITÄT der Belege/der Evidenz ein.

Es handelt sich um eine Preprint-Studie. Die Untersuchung ist also ohne einen unabhängigen Begutachtungsprozess vorab online veröffentlicht worden. Das wird im journalistischen Beitrag leider nicht deutlich. Stattdessen wird mit dem Vermerk „Studie der britischen Elite-Universität Oxford“ eine hohe Verlässlichkeit suggeriert. Außerdem ist die Ausgangsfrage, ob das Cortisonpräparat vor schwerem COVID-19 schützen kann, laut Studienpaper eine reine Hypothese. Belege müssten nun größere Studien liefern, worauf zumindest der Tweet von Karl Lauterbach verweist. Kritisch sehen wir auch, dass Details des Studiendesigns im Beitrag nicht angesprochen werden: Wie wurden die jeweils 70 Probanden auf beide Studiengruppen verteilt? Wussten weder Teilnehmer noch Personal, wer in welcher Gruppe war (Doppel-Verblindung)? Hatten die Teilnehmer in beiden Gruppen die gleichen Vorerkrankungen, das gleiche Alter? Solche Aspekte können das Ergebnis einer Untersuchung stark beeinflussen. Insgesamt hätte man deutlicher erklären müssen, ob es sich um eine gut gemachte Studie handelt.

8. Es werden UNABHÄNGIGE EXPERTEN oder QUELLEN genannt.

Das ist eine große Schwäche des Artikels. Anlass für die Berichterstattung ist ein Tweet von SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach, der auch als Experte zitiert wird: „Das Ergebnis ist plausibel“, meint SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach auf Twitter: „Insbesondere für Millionen von Menschen, die keinen Zugang zur Krankenhausversorgung haben, könnte diese Studie von immenser Bedeutung sein.“ Das erscheint uns nicht ausreichend, auch wenn Lauterbach nach eigenem Bekunden jede Nacht zahlreiche Studien liest. Der Beitrag zitiert Lauterbach nämlich nicht einmal direkt, sondern nur seinen Tweet. Als zweite Expertin kommt Professor Mona Bafadhel zu Wort. Sie ist aber keine unabhängige Expertin, sondern leitete die Studie.

9. Es werden, falls vorhanden, INTERESSENKONFLIKTE im Beitrag thematisiert.

Auch dies ist ein wichtiger Punkt: Die Studie wurde nicht nur vom NIHR Oxford Biomedical Research Center (BRC) finanziert, sondern auch von der Pharmafirma AstraZeneca. Und neun von 22 beteiligten Forschern erhalten laut Studienpaper Gelder von AstraZeneca, teilweise auch direkt im Zusammenhang mit dieser Untersuchung. Da AstraZeneca Budesonid-Mittel für Patienten mit der chronischen Lungenkrankheit COPD herstellt (Pulmicort und Symbicort), würde die Firma von einem breiten Einsatz dieses Mittels im Rahmen der Covid-19-Pandemie deutlich profitieren. (Link: astrazeneca.com)

10. Der Beitrag liefert Informationen zur EINORDNUNG der Thematik in einen Kontext (Neuheit, Ethik).

Tausende Studien gibt es inzwischen zu möglichen Therapien gegen Covid-19, kaum jemand kann noch den Überblick behalten. Umso wichtiger ist es, bei einer neuen Studie einzuordnen, warum ausgerechnet sie nun wichtig ist. In der vorgestellten Studie zum Beispiel geht es um erste Hinweise, dass ein einfaches Inhalationsspray eventuell vor schweren Covid-19-Verläufen bewahren kann. Und auch um die Frage, Erkrankte vor der Intensivstation zu bewahren – nicht nur um individuell schwere Verläufe zu vermeiden, sondern auch, um die Gesundheitssysteme in den Ländern zu entlasten. Dies wird im Beitrag erwähnt. Was nicht erwähnt wird, ist, dass es bereits Ergebnisse für andere Steroid-Präparate gibt. Daher werten wir insgesamt knapp „NICHT ERFÜLLT“.

11. Der Beitrag gibt die wesentlichen Daten und Fakten korrekt wieder (FAKTENTREUE).

Faktenfehler haben wir nicht gefunden.

12. Der Beitrag geht über eine Pressemitteilung/das Pressematerial hinaus (JOURNALISTISCHE EIGENLEISTUNG).

Im Text finden sich teilweise die gleichen Formulierungen wie in der Pressemitteilung der Universität Oxford, etwa hier: „Insbesondere für Millionen von Menschen, die keinen Zugang zur Krankenhausversorgung haben, könnte diese Studie von immenser Bedeutung sein.“ Im Artikel folgt dieser Satz unmittelbar auf eine Aussage von Lauterbach, sodass man den Eindruck hat, die Aussage könnte von ihm stammen. Auch ein Zitat der Studienleiterin stammt aus der Pressemitteilung: „Professor Mona Bafadhel hebt einen Effekt besonders positiv hervor: „Ich bin erfreut darüber, dass ein relativ sicheres, weit verbreitetes und gut untersuchtes Arzneimittel wie ein inhaliertes Steroid einen Einfluss auf den Druck haben könnte, den wir während der Pandemie erfahren.“ Einzig die Zitate Karl Lauterbachs gehen über die Pressemitteilung hinaus, was wir als journalistische Rechercheleistung als nicht ausreichend betrachten. Daher werten wir „NICHT ERFÜLLT“.

13. Ein Beitrag vermittelt ein Thema interessant und attraktiv (ATTRAKTIVITÄT DER DARSTELLUNG).

Der Artikel ist sachlich und unauffällig geschrieben.

14. Der Beitrag ist für ein Laienpublikum verständlich (VERSTÄNDLICHKEIT).

Der Beitrag ist gut verständlich. Das Prinzip der möglichen Frühtherapie ist erklärt. Missverständlich könnte jedoch der Satz zum Nutzen sein: „Das Ergebnis: bis zu 90 Prozent der Krankenhausfälle könnte so verhindert werden.“ Diese rechnerische Risikoreduktion einer kleinen Probandengruppe klingt so, als ob mit dem Spray 90 Prozent der weltweiten Corona-Fälle in Krankenhäusern verhindert werden könnten, siehe auch das Kriterium „Nutzen“. Zudem wird nicht klar, was „bis“ 90 Prozent Wirksamkeit bedeuten soll.
Auch ist an mancher Stelle nicht klar, wem die Aussagen zugeordnet werden sollen, etwa hier: „Wichtig sei, dass die Behandlung innerhalb der ersten sieben Tage nach Auftreten der ersten Symptome erfolge.“ Oder hier: „Insbesondere für Millionen von Menschen, die keinen Zugang zur Krankenhausversorgung haben, könnte diese Studie von immenser Bedeutung sein.“ Hier ist nicht deutlich, ob das die Meinung Lauterbachs ist oder der Studienleiterin. (In der Pressemitteilung wird die Forscherin mit einer ähnlichen Aussage zitiert.)

15. Das THEMA ist aktuell, relevant oder ungewöhnlich. (THEMENAUSWAHL).

Die Studie wurde am 08.02.2021 auf einem Preprint-Server veröffentlicht. Insofern ist das Thema aktuell. Da bisher nur wenig Forschung zur Behandlung früher Covid-19-Stadien vorliegt, ist es auch relevant.

Medizinjournalistische Kriterien: 6 von 15 erfüllt

Wir werten den journalistischen Artikel um einen Stern ab, da die Kriterien Nutzen, Risiken sowie Einordnung nicht erfüllt sind und mögliche Interessenkonflikte nicht angesprochen werden (von 2 auf 1 Stern).

Title

Kriterium erfüllt

Kriterium nicht erfüllt

Kriterium nicht anwendbar