Bewertet am 20. Oktober 2022
Veröffentlicht von: Bild der Frau

Ein recht neuer Antikörper soll Patient*innen mit Migräne helfen, so erklärt es ein journalistischer Beitrag in der Frauenzeitschrift „Bild der Frau“. Anhand eines konkreten Fallbeispiels wird interessant und anschaulich dargelegt, wie genau diese Migräne-Spritze den Betroffenen helfen soll. Mögliche Risiken oder Nebenwirkungen werden dagegen nicht erwähnt. Auch kommen keine unabhängigen Expert*innen zu Wort, die das Potenzial dieser Therapie für die Patient*innen einordnen.

Zusammenfassung

Der Artikel informiert in der Rubrik „Gesundheit aktuell: Aus der Praxis“ der Frauenzeitschrift „Bild der Frau“ anschaulich und anhand eines Fallbeispiels über eine neue Behandlungsmöglichkeit, die zur Vorbeugung von Migräne-Attacken eingesetzt werden kann: die CGRP-Antikörperspritze. So schildert die Patientin Barbara Wurster eindrücklich, wie sehr ihre häufigen Migräne-Attacken sie früher in ihrem Alltag beeinträchtigt haben. Ebenso nachdrücklich berichtet die Patientin, wie sie persönlich von der Behandlung mit der Spritze profitiert hat. Die Migräne-Attacken seien viel seltener geworden, der Schmerz „sanfter“. Der Experte Jan-Peter Jansen erklärt den Wirkmechanismus des Antikörpers und quantifiziert den Nutzen der Behandlung: Sie vermindere bei 80 Prozent der Patientinnen und Patienten Dauer, Häufigkeit und Intensität der Schmerzanfälle um 50 Prozent. Allerdings erklärt Jansen weder, wie viele Patienten untersucht wurden noch, wie die Minderung um 50 Prozent gemessen wurde. Auch mögliche Nebenwirkungen der Therapie werden nicht ausreichend geschildert, die Patientin selbst berichtet nur, sie habe keine verspürt. Es bleibt auch offen, warum gerade jetzt über die Antikörperspritze berichtet wird, die bereits seit 2018 in Europa zugelassen wurde.

Hinweis: Der Originalbeitrag ist online nicht abrufbar. 

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Die Kriterien

1. Die POSITIVEN EFFEKTE sind ausreichend und verständlich dargestellt (NUTZEN).

Der Artikel beschreibt die positiven Effekte sowohl allgemein als auch konkret in Zahlen. Auf den beschriebenen Einzelfall bezogen heißt es: „ ‚(…) schon nach der ersten Spritze ging es mir viel besser‘, sagt sie. ‚Die Anfälle wurden seltener, der Schmerz sanfter.'“ Oder „(…) jetzt gibt es sogar Monate, in denen ich gar keinen Anfall mehr habe, im Schnitt sind es drei bis sechs Tage (…).“ Jenseits des Einzelfalls erklärt der zitierte Arzt: „Die Antikörper-Therapie lindert bei 80 Prozent aller Patienten die Dauer, Häufigkeit und Intensität der Schmerzanfälle um rund 50 Prozent!“.  Deutlich wird auch, dass die Antikörper prophylaktisch gegeben werden: „(…) und verhindert so diese Kettenreaktion, bevor sie beginnt, weil es nicht mehr zu Schwellungen und Entzündungen kommt.“ Insgesamt konzentriert sich der Artikel jedoch zu stark auf den Einzelfall und bietet zu wenige, darüber hinausgehende Informationen über den Nutzen der Therapie. Daher werten wir insgesamt nur knapp „ERFÜLLT“.

2. Die RISIKEN & NEBENWIRKUNGEN werden angemessen berücksichtigt.

Zu Risiken und Nebenwirkungen wird im journalistischen Beitrag nur die Patientin zitiert: „Nebenwirkungen hatte ich gar keine.“ Laut des Portals gesundheitsinformation.de treten schwere Nebenwirkungen in der Tat nur selten auf. Allerdings kommt es offenbar unter der Behandlung mit Erenumab bei 12 von 100 Patienten zu Verstopfung. Als weitere mögliche Nebenwirkungen werden Sensibilitätsstörungen, Aufmerksamkeitsstörungen und Schwindelgefühle sowie Übelkeit, Ermüdung und verminderter Appetit aufgeführt. Die Leser*innen hätten zumindest exemplarisch darauf hingewiesen werden müssen, dass es Nebenwirkungen geben kann. Es fehlt auch der Hinweis, dass es noch keine Langzeitdaten gibt.

3. Es wird klar, ob eine Therapie/ein Produkt/ein Test VERFÜGBAR ist.

Es wird deutlich, dass die Therapie in Deutschland zugelassen ist und seit einigen Jahren verfügbar. Hilfreich wären Informationen dazu gewesen, ob man diese über den Hausarzt bekommt oder nur über Schmerztherapeuten. In einem Kasten wird erwähnt, dass Menschen mit 14 oder mehr Schmerztagen pro Monat entweder Botox oder diese CGRP-Antikörper-Spritze für die Prophylaxe erhalten können. Hier wären etwas präzisere Aussagen hilfreich – etwa, was das für Menschen mit weniger Schmerztagen bedeutet. Insgesamt werten wir jedoch „ERFÜLLT“.

4. Es werden ALTERNATIVE Behandlungsarten/Produkte/Tests vorgestellt.

Alternative Behandlungsarten werden in vorbildlicher Weise aufgeführt. So werden in einem Kasten medikamentöse Therapien genannt: freiverkäufliche Medikamente wie Ibuprofen und Aspirin sowie spezielle Migränetabletten, sogenannte Triptante; auch vorbeugende Behandlungen werden aufgeführt: die Gabe von Betablockern, Botox-Injektionen und das Medikament Topiramat – jene Substanz, gegen die der neue Spritzenwirkstoff in Studien vergleichend untersucht wurde. Zusätzlich berichtet die Patientin, welche nicht-medikamentösen Methoden ihr Linderung verschaffen, etwa Bewegung im Grünen, ein Schmerztagebuch führen oder Entspannungstechniken.

5. Die KOSTEN werden im journalistischen Beitrag in angemessener Weise berücksichtigt.

Die Leser*innen erfahren, dass die Krankenkassen in der Regel die Kosten aller drei vorbeugenden Therapien – Botox, Topiramat und der CGRP-Antikörperspritze – übernehmen. Es wird aber nicht erklärt, dass die CGRP-Antikörperspritze die mit Abstand teuerste Behandlung ist. Laut einem Bericht zur Untersuchung des Zusatznutzens des IQWiG für den Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen liegen die Jahrestherapiekosten bei 6090 Euro. Ebenfalls teuer, aber doch wesentlich preiswerter ist die Botox-Injektion mit 3514 Euro Jahrestherapiekosten. Weitaus günstiger ist die Behandlung mit Betablockern oder Topiramat (zwischen unter 100 und knapp 360 Euro), siehe auch hier. Daher werten wir insgesamt nur knapp „ERFÜLLT“.

6. Es sind keine Anzeichen von Krankheitserfindungen/-übertreibungen zu finden (DISEASE MONGERING).

Die Erkrankung Migräne wird im journalistischen Beitrag nicht übertrieben dargestellt.

7. Der journalistische Beitrag ordnet die QUALITÄT der Belege/der Evidenz ein.

Wie gut die Antikörper-Therapie in Studien untersucht ist, wird an keiner Stelle erklärt. Dass es Studien gibt, wird nur angedeutet, wenn es heißt: „2015 nimmt Barbara als eine der ersten Patientinnen an einer klinischen Studie zur Antikörper-Therapie teil.“ Und der Hinweis, dass die Therapie seit 2018 in Europa zugelassen ist, deutet zumindest an, dass es gut gemachte und aussagekräftige Studien gibt.

Allerdings wird die Qualität der Belege nicht ausreichend eingeordnet. So lässt das Zitat des Schmerztherapeuten Jan-Peter Jansen vermuten, dass die Wirksamkeit klar belegt sei: „Die Antikörpertherapie lindert bei 80 Prozent aller Patienten die Dauer, Häufigkeit und Intensität der Schmerzanfälle um 50 Prozent.“ Gemäß gesundheitsinformation.de, der Patienteninformationsseite des IQWiG, ist dies aber nicht der Fall. Der neue Wirkstoff Erenumab wurde im Vergleich zu einer Standardtherapie mit Topiramat untersucht. Die Daten von 777 Patientinnen und Patienten konnten ausgewertet werden, wobei viele Probanden aus der Gruppe mit Topiramat die Therapie innerhalb der ersten sechs Wochen abbrachen. Daher seien die Aussagen zur Wirksamkeit von Erenumab mit Unsicherheiten behaftet, so heißt es auf gesundheitsinformation.de. Die Studie liefere lediglich Hinweise auf einen Vorteil bei Migränetagen pro Monat und Beeinträchtigung durch Kopfschmerzen. Der Text hätte auf diese Ungewissheit hinweisen müssen, siehe auch hier.

8. Es werden UNABHÄNGIGE EXPERTEN oder QUELLEN genannt.

Außer dem behandelnden Arzt kommt kein weiterer Experte/keine weitere Expertin zu Wort.

9. Es werden, falls vorhanden, INTERESSENKONFLIKTE im Beitrag thematisiert.

Jan-Peter Jansen hat zum Beispiel bei der Konferenz Narka 2021 unter Interessenkonflikten u.a. den Novartis-Konzern aufgeführt, den Hersteller von Erenumab. Von diesem Interessenkonflikt erfahren die Leser*innen nichts. Allerdings ist offensichtlich, dass Jansen als Mediziner, der die Antikörper-Therapie einsetzt, einen Interessenkonflikt hat. Daher werten wir insgesamt noch knapp „ERFÜLLT“.

10. Der Beitrag liefert Informationen zur EINORDNUNG der Thematik in einen Kontext (Neuheit, Ethik).

Der Artikel macht deutlich, dass es sich um ein recht neues Medikament handelt, das erst seit 2018 in Europa zugelassen sind. Wir werten indes nur knapp „erfüllt“, da ein wichtiger Aspekt nicht angesprochen wird: Die Antikörpertherapie kann einen Teufelskreis durchbrechen, der bei häufiger Einnahme von Schmerzmittel entstehen kann – nämlich Kopfschmerzen aufgrund der Medikation.  Dies wird zum Beispiel in einer Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Neurologie ausführlich angesprochen: dgn.org/presse

11. Der Beitrag gibt die wesentlichen Daten und Fakten korrekt wieder (FAKTENTREUE).

Uns ist eine zumindest missverständliche Formulierung aufgefallen. Die CGRP-Antikörperspritze wird im Kasten zu Behandlungsoptionen aufgeführt. Dort heißt es, dass Patienten mit chronischer Migräne, „mit 14 oder mehr Schmerztagen im Monat“ oft vorbeugend Betablocker einnehmen. In der Folge heißt es, in besonders schweren Fällen werde unter anderem die CGRP-Antikörperspritze empfohlen. Man könnte also meinen, sie sei für Patient*innen mit 14 oder mehr Schmerztagen im Monat gedacht. Der Wirkstoff Erenumab ist aber bereits für Erwachsene mit mindestens vier Schmerztagen zugelassen. Deshalb werten wir nur knapp „ERFÜLLT“.

12. Der Beitrag geht über eine Pressemitteilung/das Pressematerial hinaus (JOURNALISTISCHE EIGENLEISTUNG).

Uns liegt keine aktuelle Pressemitteilung vor, daher gehen wir von einer eigenen journalistischen Rechercheleistung aus.

13. Ein Beitrag vermittelt ein Thema interessant und attraktiv (ATTRAKTIVITÄT DER DARSTELLUNG).

Ein abwechslungsreicher und bunt gestalteter Artikel, der sich nur leider zu sehr auf den Einzelfall stützt. Dieser wird zwar ausführlich beschrieben und verdeutlicht so die Probleme, die diese Erkrankung Patient*innen bereitet. Über diesen Einzelfall hinausgehende Informationen kommen dagegen kaum vor. Immerhin aber liefern begleitende Kästen Informationen zu alternativen medikamentösen und nicht-medikamentösen Behandlungsmöglichkeiten. Auch der Wirkmechanismus und auch die Anwendungsweise der Antikörperspritze wird erwähnt.

14. Der Beitrag ist für ein Laienpublikum verständlich (VERSTÄNDLICHKEIT).

Ein insgesamt gut verständlicher Artikel, der auch in wenigen Worten die Wirkungsweise des Mittels nachvollziehbar macht. Fachbegriffe werden erklärt, z.B. „neurovaskulär, betrifft also die Blutbahn und Nerven“. Lediglich die Abkürzung CGRP vermeidet der Artikel genau zu erklären, es wird lediglich als „spezielles Eiweiß“ beschrieben.

15. Das THEMA ist aktuell, relevant oder ungewöhnlich. (THEMENAUSWAHL).

Einen aktuellen Anlass scheint es nicht zu geben, die Therapie ist noch vergleichsweise neu, so dass es bei einer weit verbreiteten Krankheit wie Migräne durchaus eine Relevanz jenseits der Aktualität besteht. Laut Information im Artikel sind 15 Prozent der Frauen und sechs Prozent der Männer davon betroffen.

Medizinjournalistische Kriterien: 12 von 15 erfüllt

Abwertung um einen Stern (von 4 auf 3), weil fünf Kriterien nur knapp erfüllt.

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Kriterium erfüllt

Kriterium nicht erfüllt

Kriterium nicht anwendbar