Zusammenfassung
Neue, wirksame Therapieverfahren gegen die Alzheimer-Erkrankung sind von großem öffentlichem Interesse. Die Frauenzeitschrift „Bild der Frau“ berichtet unter dem Titel „Hoffnung bei Alzheimer“ von einer neuartigen Methode, die an der Universitätsklinik Wien erforscht wird: die Transkranielle Pulstherapie, die mit Hilfe von Ultraschallwellen bestimmte Hirnzellen aktivieren soll. Der Nutzen wird jedoch übertrieben dargestellt, so ist gleich in der Überschrift von „Hoffnung bei Alzheimer“ die Rede, obwohl bislang Belege für die Wirksamkeit der Methode fehlen. Den Leser*innen wird suggeriert, das in Wien entwickelte Verfahren verbessere die Gedächtnisleistung von Alzheimerpatienten. Wie verfügbar das Verfahren ist und welche alternativen Therapien es gibt, wird dagegen nicht thematisiert. Es wird auch nicht erklärt, wie das Verfahren und die Sitzungen eigentlich ablaufen. Während einerseits der unzutreffende Eindruck eines etablierten Therapieverfahrens entsteht, erfolgt andererseits eine differenzierte Diskussion der noch nicht ausreichenden Evidenz im zweiten Teil des Textes. Dadurch entsteht ein irritierender Kontrast. So wird zwar relativierend berichtet, dass ausreichende wissenschaftliche Belege der Wirksamkeit fehlen und die Methode bislang nur in sehr kleinen Studien untersucht wurde. Konkrete Zahlen erfahren die Leser*innen jedoch nicht. Ihnen wird zudem verschwiegen, dass die Untersuchung von Storz Medical finanziert wurde, dem Hersteller des Geräts für die Stoßwellentherapie. Dies stellt einen Interessenkonflikt dar, da der Hersteller ein Interesse an positiven Studienergebnissen hat. Im Gesamteindruck dürfte überwiegen, dass hier ein neues vielversprechendes Verfahren gegen Alzheimer entwickelt wurde. Zumal keine unabhängigen Expert*innen im Text zu Wort kommen, die den Nutzen und die Risiken des Verfahrens einordnen.
Hinweis: Der Originalbeitrag ist online nicht verfügbar.
Die Kriterien
1. Die POSITIVEN EFFEKTE sind ausreichend und verständlich dargestellt (NUTZEN).
2. Die RISIKEN & NEBENWIRKUNGEN werden angemessen berücksichtigt.
3. Es wird klar, ob eine Therapie/ein Produkt/ein Test VERFÜGBAR ist.
4. Es werden ALTERNATIVE Behandlungsarten/Produkte/Tests vorgestellt.
5. Die KOSTEN werden im journalistischen Beitrag in angemessener Weise berücksichtigt.
6. Es sind keine Anzeichen von Krankheitserfindungen/-übertreibungen zu finden (DISEASE MONGERING).
7. Der journalistische Beitrag ordnet die QUALITÄT der Belege/der Evidenz ein.
Zwar teilt der journalistische Artikel mit, dass „ausreichende wissenschaftliche Belege der Wirksamkeit“ fehlen und die Methode „nur in sehr kleinen Studien ohne Kontrollgruppe getestet“ wurde. Diese relativierende Einordnung wird aber durch die im Übrigen übertrieben positive Darstellung des Ansatzes konterkariert. Die Leser*innen erfahren auch nicht, dass die Therapie zusätzlich zu einer anderen Alzheimerbehandlung eingesetzt wurde. Daher werten wir insgesamt knapp „NICHT ERFÜLLT“.
8. Es werden UNABHÄNGIGE EXPERTEN oder QUELLEN genannt.
9. Es werden, falls vorhanden, INTERESSENKONFLIKTE im Beitrag thematisiert.
10. Der Beitrag liefert Informationen zur EINORDNUNG der Thematik in einen Kontext (Neuheit, Ethik).
11. Der Beitrag gibt die wesentlichen Daten und Fakten korrekt wieder (FAKTENTREUE).
Auch vermittelt der Text die unzutreffende Botschaft, es handle sich um ein Verfahren, das bereits routinemäßig angewendet wird: „Stoßwellen können (nur) bei leichten und mittelschweren Graden der Erkrankung helfen.“ Später heißt es: „Ein Therapie-Zyklus, der aus sechs Einheiten besteht, kostet ca. 3000 Euro. Und es wird empfohlen, regelmäßig aufzufrischen.“ Das erweckt den unzutreffenden Anschein einer etablierten Methode, weshalb wir insgesamt „NICHT ERFÜLLT“ werten.