Bewertet am 8. November 2019
Veröffentlicht von: RBB

Ein Beitrag im Inforadio des RBB berichtet über ein Therapieverfahren gegen den Grünen Star (Glaukom). Allerdings erfahren die Hörer lediglich, wie der Eingriff bei einer einzigen Person abläuft. Doch wird weder der Nutzen der Operation in konkreten Zahlenangaben beschrieben, noch werden mögliche Risiken des Verfahrens thematisiert. Auch über vorhandene wissenschaftliche Studien erfahren die Zuhörer nichts, und außer der behandelnden Ärztin kommt kein weiterer Experte zu Wort.

Zusammenfassung

Es ist eine jener Erkrankungen, die zunächst unbemerkt bleiben, aber schlimme Folgen haben: das Glaukom. Ohne Vorwarnung durch Schmerzen oder sofort bemerkbare Seheinschränkungen wird der Sehnerv dabei unwiederbringlich zerstört. Etwa 800.000 Menschen leiden in Deutschland an einem Glaukom – durchaus also ein Grund, um das Thema im Inforadio des Rundfunks Berlin-Brandenburg aufzugreifen. Der entsprechende Beitrag führt zunächst (kurz und lückenhaft) in die Thematik ein und präsentiert im Anschluss eine spezielle Methode: den Einsatz eines speziellen Mikrostents, dessen Nutzen jedoch nicht kritisch eingeordnet wird. Es fehlen Informationen, für wen welche Behandlung geeignet wäre, zu alternativen Therapiemöglichkeiten und welche Risiken und Nebenwirkungen die verschiedenen Behandlungsoptionen haben. Problematisch ist vor allem, dass der Beitrag zu Beginn zwar andeutet, dass die einmal verlorene Sehfähigkeit nicht wieder zurückkehrt, am Ende aber doch stark suggeriert, dass sich die Sehfähigkeit nach der Operation verbessern würde. Hier werden falsche Hoffnungen geweckt.

Hinweis: Der Originalbeitrag ist leider online nicht mehr abrufbar.

Title

Medizinjournalistische Kriterien

1. Der NUTZEN ist ausreichend und verständlich dargestellt.

Im Beitrag wird beschrieben, dass ein Stent ins Auge implantiert wird. Über ihn soll das Augenwasser ablaufen, das den erhöhten Innendruck im Auge erzeugt. Doch wird der Nutzen der Prozedur an einem Einzelfall dargestellt („…ab jetzt wird es dem Überdruck in M.H.s Auge ein Ende bereiten.“). Dafür aber werden im Beitrag keine wissenschaftlichen Belege genannt, der Nutzen wird an keiner Stelle quantifiziert. Auch situative O-Töne der behandelnden Ärztin („Hat super gut geklappt. Alles ganz spitze.“) helfen nicht, den Nutzen zu verstehen. Der ließe sich nur einschätzen, wenn Behandlungsergebnisse – im Vergleich zu herkömmlichen Therapien – aus kontrollierten Studien genannt würden. Am Ende des Beitrags heißt es gar „… ist froh, dass sie in Zukunft wieder mit beiden Augen sehen kann.“ Das vermittelt den unzutreffenden Eindruck, das Therapieverfahren könne eine bereits eingeschränkte Sehfähigkeit wieder verbessern. Daher werten wir „NICHT ERFÜLLT“.

2. RISIKEN und Nebenwirkungen werden angemessen berücksichtigt.

Die Implantation von Mikrostents in den Kammerwinkel des Auges gegen das Glaukom gilt zwar als risikoarm. In der Fachliteratur sind jedoch mögliche Komplikationen wie eine Infektion, Blutung ins Auge und postoperativer Über- oder Unterdruck beschrieben (etwa hier: www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/29256897). Dennoch thematisiert der Beitrag die Risiken und Nebenwirkungen nicht. So entsteht fälschlicherweise der Eindruck, es handle sich um ein völlig unproblematisches Verfahren.

3. Die Qualität der Evidenz (STUDIEN etc.) wird richtig eingeordnet.

Es werden keinerlei Studien genannt, obwohl bereits große Übersichtsarbeiten zum Thema veröffentlicht wurden, zum Beispiel im Expert Review of Medical Devices 2018 (www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/29258404). Auch auf dem diesjährigen Kongress der Deutschen Ophthalmologischen Kongress waren die Eingriffe ein Thema: dog2019.dog-kongress.de/wp-content
Stattdessen wird das Verfahren unkritisch als gut wirksames Therapieverfahren dargestellt. Um aber zu verstehen, welchen medizinischen Wert ein Therapieverfahren hat, sind Informationen über Studien notwendig.

4. Es werden weitere EXPERTEN/Quellen zitiert und es wird auf INTERESSENSKONFLIKTE hingewiesen.

Es kommt lediglich eine Ärztin zu Wort – und zwar jene, die den Eingriff bei der Patientin vornimmt, die für den Beitrag ausgewählt wurde. Die Medizinerin beschreibt, wie sie den Eingriff macht, worauf sie achten muss, wie sie den Eingriff selbst beurteilt. Ob sie die Therapiemethode für besser hält als andere Behandlungen, nach welchen Kriterien sie die Patienten auswählt, berichtet die Ärztin nicht. Auch wird sie nicht zu ihren persönlichen Erfolgsquoten oder jener ihrer Klinik befragt. Weitere, unabhängige Experten kommen nicht zu Wort. Ob die Ärztin selbst einen Interessenskonflikt hat, wird nicht dargelegt. Allerdings haben wir auch keine konkreten Hinweise darauf gefunden.
Zusätzlich fällt noch auf, dass der Markenname des Implantats im Beitrag genannt wird. Da gleichzeitig unerwähnt bleibt, dass es auch andere Mikrostents mit zumindest vergleichbarem Wirkprinzip gibt (siehe Kriterium 7), ist die Berichterstattung unnötig produktnah. Das muss keinen Interessenkonflikt bedeuten, wäre aber ohne Weiteres vermeidbar gewesen.

5. Der Beitrag geht über die PRESSEMITTEILUNG hinaus.

Für den Beitrag wurde keine uns bekannte Pressemitteilung als Informationsquelle verwendet. Er geht also über eine Pressemitteilung hinaus, daher werten wir „ERFÜLLT“.

6. Der Beitrag macht klar, wie NEU der Ansatz/das Mittel wirklich ist.

Es gibt keinerlei Aussagen dazu, wie alt oder neu die Behandlung ist. Dabei hätte ein Blick in die Medizindatenbank Pubmed genügt, um zu sehen, dass die Methode bereits seit ein paar Jahren erforscht und eingesetzt wird, die erste Publikation, die wir dazu gefunden haben, stammt aus dem Jahr 2014 (Suchbegriffe: „XEN Gel“ und „Glaucoma“): https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed

7. Es werden ALTERNATIVE Behandlungsarten/Produkte/Tests vorgestellt.

Die Grundlage der Glaukomtherapie sind Medikamente, die in Form von Augentropfen den Augeninnendruck senken. Reicht deren Wirkung nicht aus, kommen verschiedene operative Verfahren zum Einsatz. Die Mikrostents erweitern seit einigen Jahren das therapeutische Spektrum, sie haben aber bisher eine untergeordnete Bedeutung. Es wäre angemessen, die alternativen Behandlungsarten zu nennen, um so den Stellenwert des berichteten Verfahrens verständlich zu machen. Weil dies nicht erfolgt ist, werten wir das Kriterium als „NICHT ERFÜLLT“.

8. Es wird klar, ob oder wann ein(e) Therapie/Produkt/Test VERFÜGBAR ist.

Im Beitrag wird erwähnt, dass der Eingriff am Auge der Patientin an der Berliner Charité erfolgt. So ist wenigstens deutlich, dass zumindest dort diese Therapieoption angeboten wird. Da es jedoch keinerlei Aussagen dazu gibt, wo diese Eingriffe (etwa im Verbreitungsgebiet des Senders) noch gemacht werden, werten wir knapp „NICHT ERFÜLLT“.

9. Der Beitrag geht (angemessen) auf die KOSTEN ein.

Über die Kosten der Mikrostent-Implantation erfahren die Hörer des Radiobeitrags nichts. Gerade aber weil diese relativ neue Therapiemethode in Konkurrenz zu etablierten Verfahren (Tropfenbehandlung, Operation) steht, ist der Kostenaspekt relevant. Interessant wären sowohl der Preis für einen solchen Stent und seine Implantation gewesen, als auch die Information, ob die gesetzlichen Krankenkassen und/oder die privaten Krankenversicherer die Kosten übernehmen.

10. Der Beitrag vermeidet Krankheitsübertreibungen/-erfindungen (DISEASE MONGERING).

Im Beitrag wird erwähnt, dass angeblich fünf Millionen Menschen in Deutschland an einem Glaukom leiden. Doch ist diese Zahl nicht korrekt. Laut der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft leiden drei Millionen Menschen in Deutschland an einem erhöhten Augeninnendruck, der einen Risikofaktor für die Entstehung eines grünen Stars darstellt. Von der Erkrankung selbst sind aber nur 800 000 Menschen betroffen (http://cms.augeninfo.de/fileadmin/pat_brosch/glaukom.pdf). Damit wird die Häufigkeit der Erkrankung stark übertrieben. Daher werten wir „NICHT ERFÜLLT“.

Allgemeinjournalistische Kriterien

1. Das THEMA ist aktuell, relevant oder ungewöhnlich.

Einen aktuellen Anlass für diese Berichterstattung konnten wir nicht finden, obwohl bereits der Jahreskongress der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft Ende September mit eigenen Vorträgen zum Thema einen solchen geboten hätte. Allerdings handelt es sich um ein relevantes Thema. Die konventionellen Therapiemethoden gegen erhöhten Augeninnendruck gelten oft als nicht befriedigend. Daher ist die Erweiterung des Therapiespektrums für Augenärzte ebenso wie betroffene Menschen interessant. Ein Fallbericht über ein solches relativ neues Verfahren ist also im Prinzip eine gute Idee, müsste aber eingeordnet werden.

2. Die journalistische Darstellung des Themas ist gelungen (VERSTÄNDLICHKEIT/VERMITTLUNG).

Der Beitrag erzählt anhand einer Patientin und einer Augenärztin die Geschichte einer medizinischen Intervention. So ein Ansatz ist journalistisch sinnvoll, auch die Erkrankung und der Eingriff werden – wenn auch sehr kurz – verständlich dargestellt. Daher werten wir knapp „ERFÜLLT“.

3. Die Fakten sind richtig dargestellt.

Die nicht zutreffenden Angaben zur Erkrankungshäufigkeit haben wir bereits unter Kriterium 10 erwähnt. Als viel gravierender werten wir allerdings, dass der Kommentartext am Ende des Radiobeitrags einen unzutreffenden Nutzen der berichteten Therapiemethode beschreibt: „M. H. ist froh, dass sie in Zukunft wieder mit beiden Augen sehen kann.“ Die Verminderung der Sehfähigkeit bei einem Glaukom lässt sich jedoch nach derzeitigen Wissen nicht umkehren. Indem der Augeninnendruck gesenkt wird, kann das Fortschreiten der Erkrankung bestenfalls aufgehalten werden. Dies halten wir für so gravierend, dass wir diesen Punkt (bereits dargestellt unter Kriterium 1) hier auch als konkreten Faktenfehler erwähnen wollen. Das Kriterium Faktentreue werten wir somit ebenfalls als „NICHT ERFÜLLT“.

Medizinjournalistische Kriterien: 1 von 10 erfüllt

Allgemeinjournalistische Kriterien: 2 von 3 erfüllt

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Kriterium erfüllt

Kriterium nicht erfüllt

Kriterium nicht anwendbar