Bewertet am 27. November 2018
Veröffentlicht von: dpa | Rhein-Zeitung

Der Beitrag in der Rhein-Zeitung befasst sich mit dem Rückwurfverbot für Fische, die nur versehentlich ins Netz gehen. Trotz des von der EU beschlossenen Verbots werden sie vielfach noch ins Meer zurückgeworfen, wo sie oft nicht überleben, berichtet der Text und zieht dafür verschiedene Quellen heran. Doch wird am Ende nicht ganz klar, was Fischer beispielsweise davon abhält, die im Beitrag als Lösungsansatz erwähnten selektiveren Netze zu verwenden, die das Ausmaß des unerwünschten Beifangs verringern sollen.

Zusammenfassung

Der informative dpa-Text, der leicht gekürzt in der Rhein-Zeitung erschienen ist, befasst sich mit der Problematik, dass in der Fischerei auch unerwünschte Fischarten oder zu kleine Fische als Beifang mit ins Netz gehen. Ausgangspunkt ist der Versuch der EU, durch ein Rückwurfverbot das Ausmaß des Beifangs indirekt zu verringern – Fischer sollen so motiviert werden, selektivere Netze zu verwenden. Aktuelle Zahlen vom Internationalen Rat für Meeresforschung (Ices) deuten nun darauf hin, dass dieses Verbot nicht wirklich greift bzw. nicht ausreichend kontrolliert wird. Im Text werden die möglichen Gründe für das Versagen der EU-Regulierung diskutiert sowie Optionen, um den Beifang künftig wirksamer zu begrenzen. Der Beitrag ist faktenreich und nutzt eine Reihe von Quellen, wobei Studien nicht immer ausreichend genau benannt werden, um diese leicht auffinden zu können. Der Beitrag bezieht verschiedene Akteure ein. Dabei wird die Chance vertan, den Vertreter des Fischereiverbands nach Ursachen für den weiterhin hohen Anteil des Beifangs zu befragen. Der Beitrag wirkt sehr kenntnisreich, weist allerdings einige sprachliche Mängel auf. Nicht immer gelingt es, Zusammenhänge klar und eindeutig zu vermitteln.

Den gleichen Beitrag haben auch Laien-Gutachter des Medien-Doktor CITIZEN bewertet.

Anmerkung: Der von uns bewertete Beitrag in der Rhein-Zeitung ist nicht frei online zugänglich, wir verlinken daher auf einen nahezu gleichlautenden Artikel bei ZEIT online.

Title

Umweltjournalistische Kriterien

1. KEINE ÜBERTREIBUNG/VERHARMLOSUNG: Risiken und Chancen werden weder übertrieben dargestellt noch bagatellisiert.

Der Beitrag schildert sachlich das Problem, dass in der Fischerei Beifang eingeholt wird, der nach dem Rückwurf oft nicht überlebt. Trotz eines Rückwurfverbots der EU ist der Beifang in der Ostsee offenbar nicht zurückgegangen. Diese Problematik erläutert der Beitrag ohne Übertreibungen. Er benennt Fakten und beschreibt die Aktivitäten auf politischer Ebene, um den Beifang zu reduzieren. Auch die dargestellten Chancen – zum Beispiel veränderte Regelungen oder technische Veränderungen – werden neutral wiedergegeben.

2. BELEGE/EVIDENZ: Studien, Fakten und Zahlen werden so dargestellt, dass deren Aussagekraft deutlich wird.

Bei den Zahlen über den Beifang beschreibt der Text, wie diese ermittelt wurde. Zu den Angaben des Internationalen Rats für Meeresforschung (Ices) zum Ostseedorsch heißt es: „Die Zahl beruht auf Erhebungen von wissenschaftlichen Beobachtern und vertraulichen Angaben der Fischer.“ Zur Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erklärt der Text, dass derzeit zwei Verfahren geprüft würden: die Kontrolle der Logbucheinträge und die Überprüfung durch Inspektoren an Bord. Die Zahlen aus beiden Quellen „decken sich in der Tendenz“, so der Beitrag. Ein Problem sei die mangelnde Rechtssicherheit. Dieser letzte Punkt hätte klarer dargestellt werden können, siehe dazu allgemeinjournalistisches Kriterium 2. Auch das Vorgehen bei der Entwicklung der Flexnetze wird dargestellt (Vorversuche mit Unterwasserkameras), wobei allerdings offen bleibt, wie ermittelt wurde, dass sich damit „der Plattfischbeifang in der Ostseedorsch-Fischerei um bis zu 80 Prozent reduzieren lässt.“

3. EXPERTEN/QUELLENTRANSPARENZ: Quellen werden benannt, Abhängigkeiten deutlich gemacht und zentrale Aussagen durch mindestens zwei Quellen belegt.

Der Beitrag zieht eine Reihe von Quellen heran: Neben dem Ices das Thünen-Institut, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und den Deutschen Fischereiverband. Querverbindungen werden benannt, so beim im Beitrag zitierten Direktor des Thünen-Instituts für Ostseefischerei, der auch Mitglied im Ices ist. Interessenlagen – zum Beispiel des Fischereiverbands – gehen aus dem Kontext beziehungsweise aus der kritischen Befragung hervor; verborgene Interessenkonflikte können wir hier nicht erkennen. Der Beitrag macht indes keine genaueren Angaben dazu, wo die Zahlen des Ices publiziert sind. Nur die Zahlen für Dorsch in der östlichen Ostsee haben wir bei unserer Recherche relativ rasch auffinden können, Quellen für die übrigen Angaben nicht. Daher werten wir nur „knapp erfüllt“.

4. PRO UND CONTRA: Es werden die wesentlichen relevanten Standpunkte angemessen dargestellt.

Der Artikel macht deutlich, dass der Beifang in der Ostsee trotz neuer EU-Regelung weiter hoch ist. Dabei wird aber nicht so richtig klar, warum die Fischer sich schwer tun, den Beifang zu reduzieren. Sind die selektiven Netze teurer? Sinkt mit diesen Netzen eventuell auch der Fang der gewünschten Fischarten? Hat es Vorteile für die Fischer, wenn sie den Beifang einfach in Kauf nehmen? Es ist zu begrüßen, dass der Fischereiverband gefragt wurde, doch die Frage, was Fischer davon abhalten könnte, selektive Netze einzusetzen, warum also die Beifänge nicht sinken, wurde offenbar nicht gestellt. Die Antwort des Verbandsvertreters deutet an, dass die selektiven Netze möglichweise nicht immer „funktionieren“. Was damit gemeint ist, hätte der Rückfrage bedurft.

5. PRESSEMITTEILUNG: Der Beitrag geht deutlich über die Pressemitteilung/das Pressematerial hinaus.

Der Artikel basiert offensichtlich nicht auf einer Pressemitteilung, sondern auf einer ausführlicheren Recherche der Thematik unter Hinzuziehung verschiedener Quellen.

6. ALT oder NEU: Der Beitrag macht klar, ob es sich um ein neu aufgetretenes Umweltproblem, eine innovative Umwelttechnik o.ä. handelt, oder ob diese schon länger existieren.

Es wird indirekt deutlich, dass das Problem des Beifangs schon länger besteht, wenn man auch nicht erfährt, seit wann, bzw. seit wann es als unerwünschtes Phänomen wahrgenommen wird. Vergleichsweise neu ist die Erkenntnis, dass das 2013 beschlossene und seit 2015 geltende Rückwurfverbot nicht greift. Hierzu hat das Ices offenbar neue Zahlen vorgelegt – man hätte gerne noch genauer erfahren, seit wann diese bekannt sind. Wir werten daher „knapp erfüllt“.

7. LÖSUNGSHORIZONTE und HANDLUNGSOPTIONEN/kein „Greenwashing“: Der Beitrag nennt Wege, um ein Umweltproblem zu lösen, soweit dies möglich und angebracht ist.

Der Beitrag nennt eine ganz Reihe von möglichen Lösungen. Zum einen werden die vom Thünen-Institut entwickelten Flexnetze genannt, die das Problem des Beifangs reduzieren könnten. Zum anderen gibt es Vorschläge, wie die bislang ungenügende Kontrolle umzusetzen wäre: Videokameras an Bord der Schiffe, Fernüberwachung, Entzug des Nachhaltigkeitssiegels der Organisation MSC bei Verstößen, und Beweislastumkehr mit Vorteilen für Fischer, die die Einhaltung der Regeln nachweisen. Individuelle Handlungsmöglichkeiten für Konsumenten werden zudem in einem weiteren Beitrag auf der gleichen Seite dargestellt.
Die wesentliche Frage, warum man den Einsatz von Netzen, die hohen Beifang mit sich bringen, nicht untersagt und selektive Netze vorschreibt, wird indes nicht aufgeworfen. Die Option, einfach die eingesetzten Fanggeräte zu regulieren und zu kontrollieren, scheint naheliegend; warum dies offenbar nicht in Betracht gezogen wird, erfährt man nicht. Daher werten wir nur „knapp erfüllt“.

8. RÄUMLICHE DIMENSION (lokal/regional/global): Die räumlichen Dimensionen eines Umweltthemas werden dargestellt.

Der Beitrag geht von dem EU-Verbot des Rückwurfs aus, widmet sich dann aber im Wesentlichen der Problematik im Ostseeraum. Das ist angesichts der Daten, die hier offenbar den Anlass zur Berichterstattung bieten, zwar verständlich, aber eine knappe Einschätzung zu anderen Meeren wäre hilfreich gewesen. Gerne hätte man erfahren, wie andere Länder der EU die geltenden Regeln umsetzen, oder wie das Thema auch außerhalb der EU gehandhabt wird. Deshalb werten wir „knapp erfüllt“.

9. ZEITLICHE DIMENSION (Nachhaltigkeit): Die zeitliche Reichweite eines Umweltproblems oder Phänomens wird dargestellt.

Der Beitrag beschreibt zwar, wann die EU das Rückwurfverbot eingeführt hat. Der Artikel informiert jedoch nicht darüber, seit wann das Problem das Beifangs auftritt, oder wie es sich über die Jahre entwickelt hat. Verschärft es sich aufgrund der zunehmend technisierten Fangmethoden? Wenn ja, seit wann? Oder stagniert es? Es wird zudem nicht beschrieben, welche Auswirkungen der Beifang auf die Entwicklung der Bestände betroffener Fischarten hat, und wie schnell diese nach Durchsetzung des Rückwurfverbots wieder anwachsen könnten.

10. KONTEXT/KOSTEN: Es werden politische, soziale oder wirtschaftliche Aspekte eines Umweltthemas einbezogen.

Im Vordergrund steht ein umweltpolitisches Thema: die bislang mangelnde Durchsetzung eines Rückwurfverbots, das schon vor Jahren von der EU beschlossen wurde. Der politische Kontext wird kritisch beleuchtet, etwa mit dem Zitat des Experten Christopher Zimmermann, der rechtssichere Kontrollmechanismen einfordert. Diese zu schaffen, habe die Politik bislang versäumt. Durch die Einbeziehung des Fischereiverbands wird der wirtschaftliche Kontext angedeutet. Auch der diskutierte Quotenzuschlag bezieht sich auf die wirtschaftliche Seite. Doch fehlt es hier an konkreten Informationen. Würde der Fischfang durch selektive Netze teurer? Welche Kosten würden die Kontrollen verursachen? Wir werten insgesamt „knapp erfüllt“.

Allgemeinjournalistische Kriterien

1. THEMENAUSWAHL: Das Thema ist aktuell, oder auch unabhängig von aktuellen Anlässen relevant oder originell.

Die Beifangproblematik ist dauerhaft relevant. Kürzlich vom Ices vorgelegte Zahlen zeigen, dass ein von der EU beschlossenes Verbot bislang keine Wirkung zeigt – damit ist auch eine gewisse Aktualität gegeben. Zudem ist dies kein Thema, über das in den Medien schon übermäßig berichtet wurde. Daher finden wir die Themenauswahl insgesamt gelungen.

2. VERMITTLUNG: Komplexe Umweltzusammenhänge werden verständlich gemacht.

Der Beitrag ist im Großen und Ganzen verständlich, weist allerdings einige sprachliche Mängel auf: Ein „zahnloser Papiertiger“ ist ein weißer Schimmel; wo ein Interviewpartner etwas umständlich formuliert „Die Politik hat für diese fundamentale Regeländerung versäumt, Kontrollmechanismen zu schaffen, die rechtssicher sind und eine Sanktion von Fischern erlauben, die dagegen verstoßen“, wäre es notwendig gewesen, den Satz neu zu strukturieren. Zum Teil bleiben Bezüge unklar. So heißt es: „Die Daten des Ices zum östlichen Dorsch decken sich in der Tendenz mit den Beobachtungen der BLE-Inspektoren. Doch genau da liegt das Problem: Diese Stichproben sind nicht rechtssicher.“ Dabei wird nicht klar, welche „Stichproben“ gemeint sind – nur die Beobachtungen der BLE-Inspektoren oder auch die Daten des Ices zum östlichen Dorsch? Eine Erklärung fehlt auch zu der Formulierung „Fischer, bei denen das Rückwurfverbot bereits gilt“ – für welche gilt es, für welche nicht? Wieso?

3. FAKTENTREUE: Der Beitrag gibt die wesentlichen Daten und Fakten korrekt wieder.

Soweit die Zahlen für uns überprüfbar waren (Ices-Daten zum Dorsch), sind sie im Beitrag korrekt wiedergegeben. Faktenfehler haben wir nicht gefunden.

Umweltjournalistische Kriterien: 8 von 10 erfüllt

Allgemeinjournalistische Kriterien: 2 von 3 erfüllt

Da fünf Kriterien nur „knapp erfüllt“ sind, werten wir um einen Stern ab.

Title

Kriterium erfüllt

Kriterium nicht erfüllt

Kriterium nicht anwendbar