Bewertet am 23. Januar 2019
Veröffentlicht von: Die Zeit

Wie sieht die Feinstaub-Belastung in Stuttgart im Vergleich zu San Francisco aus? Ein Beitrag in der ZEIT informiert über die Entwicklungen in beiden Gebieten. Die komplizierten Sachverhalte – es geht um unterschiedliche Feinstaubkategorien und Grenzwerte – sind nicht immer ausreichend durch Belege und Quellenangaben nachvollziehbar dargestellt .

Zusammenfassung

Der Beitrag in der ZEIT greift mit dem Thema Feinstaubbelastung ein dauerhaft wichtiges Problem auf. Anlass ist die Tatsache, dass Stuttgart 2018 erstmals seit 2005 auch an der notorischen Messstation Neckartor den EU-Grenzwert für Feinstaub einhält. Der flüssig geschriebene Artikel vergleicht die Situation mit San Francisco. Es kommen je ein Experte aus Kalifornien und aus Stuttgart zu Wort. Indes werden etliche Fragen nicht befriedigend beantwortet: Inwieweit sind die Verhältnisse und die Belastungen in beiden Regionen wirklich vergleichbar? Um welche Feinstaubwerte geht es jeweils genau und wie unterscheiden sich die Grenzwerte in Kalifornien und der EU (sowie von den Empfehlungen der WHO)? Wie relevant ist der ausführlich geschilderte Anteil der Kamine und Holzöfen an der Feinstaubproblematik tatsächlich in den beiden Regionen? Die Materie ist zugegebenermaßen kompliziert – geht es doch nicht nur um die absolute Höhe der Grenzwerte, sondern auch um die Anzahl der Überschreitungen und die Jahresmittelwerte, und all das für verschiedene Feinstaubkategorien. Wenn man sich aber an diesen Vergleich heranwagt, sind mehr laienverständliche Differenzierungen nötig. Insgesamt werden zwar viele interessante Punkte angesprochen, doch zu einigen wesentlichen Aussagen fehlen Belege und Quellenangaben.

Den gleichen Beitrag haben auch Laien-Gutachter des Medien-Doktor CITIZEN bewertet.

Title

Umweltjournalistische Kriterien

1. KEINE ÜBERTREIBUNG/VERHARMLOSUNG: Risiken und Chancen werden weder übertrieben dargestellt noch bagatellisiert.

Die Sprache des Beitrags ist durchweg sachlich. Er stellt dar, dass die Feinstaub-Belastung in Stuttgart zurückgegangen ist. Die Überschrift, „Besser, nicht gut“ zeigt, dass es keiner sprachlichen Übertreibungen bedarf, um das Interesse der Leser zu wecken. Der Artikel thematisiert ein Umweltproblem (Feinstaubbelastung der Luft), nennt aber auch bereits erzielte Erfolge. Es wird klar, dass die Grenzwerte in Deutschland allmählich besser eingehalten werden.
Dagegen ist die Darstellung der Situation in Kalifornien als Vorbild für Deutschland – ein zentraler Punkt des Beitrags – nicht überzeugend. Es trifft zwar laut unseren eigenen Recherchen zu, dass in Kalifornien die Grenzwerte (Jahresmittelwerte) niedriger liegen. Tatsächlich wird an einem Großteil der deutschen Messstationen aber auch der strengere kalifornische Jahresmittelwert eingehalten (z.B. für Feinstaub bis zur Partikelgröße von 2,5 Mikrometer (PM2,5) in 2017 an 103 von 191 Messstationen). Im gleichen Jahr wurde dieser Grenzwert (12 Mikrogramm/m³ im Jahresmittel) in etwa der Hälfte der kalifornischen Messareale („Air Basins“) überschritten. Der Unterschied ist demnach kleiner, als der Beitrag suggeriert. Wir werten insgesamt „knapp nicht erfüllt“.

2. BELEGE/EVIDENZ: Studien, Fakten und Zahlen werden so dargestellt, dass deren Aussagekraft deutlich wird.

Es wird im Text deutlich, dass es um reale Feinstaub-Messstationen geht, die Werte werden im Vergleich mit dem Vorjahr erläutert, Faktoren wie das milde Wetter erwähnt. Allerdings bleiben viele Zahlenangaben unklar: So wird für Stuttgart nur eine Zahl der Grenzwert-Überschreitungen für 2018 genannt, ohne sich auf eine konkrete Messstelle zu beziehen – jede einzelne darf 35 Überschreitungen verbuchen. Wie stark diese Werte schwanken, und welcher Anteil durch die erwähnten Faktoren wie milde Winter erklärt werden kann, bleibt dabei offen.
Unklar bleibt vor allem, um welche Grenzwerte es jeweils geht. Hinsichtlich des im Text genannten „Feinstaub-Tagesgrenzwerts“ sind die Vorschriften in der EU, in Kalifornien und bei der WHO deckungsgleich: Der Grenzwert für Feinstaub der Partikelgröße von maximal 10 Mikrometer (PM10) liegt bei 50 Mikrogramm/m³ (siehe z.B. hier). Wenn es im Text heißt, „In Kalifornien erlauben die Grenzwerte nur halb so viel der gefährlichen Mikropartikel in der Luft.“, klingt das, als seien dort nur 25 Mikrogramm/m³ zulässig. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass die EU an 35 Tagen pro Jahr auch eine höhere Belastung gestattet, was in Kalifornien nicht der Fall ist. Doppelt so hoch ist in der EU der Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm/m³, gegenüber nur 20 Mikrogramm/m³ in Kalifornien. Auch wenn es heißt, 2006 sei der Grenzwert an der Hälfte aller verkehrsnahen Stationen überschritten worden, fehlt die Erklärung, welcher Grenzwert gemeint ist – der Tagesmittelwert, oder das Jahresmittel? Für welche Feinstaubkategorie? Mit einem Satz wird auch „Ultrafeinstaub“ angesprochen, also Partikel bis 0,1 Mikrometer. Doch für die Aussage, dass es vor allen an diesen ultrafeinen Partikeln läge, dass die kalifornischen Grenzwerte in Deutschland überschritten werden, bleibt der Beitrag den Beleg schuldig.

3. EXPERTEN/QUELLENTRANSPARENZ: Quellen werden benannt, Abhängigkeiten deutlich gemacht und zentrale Aussagen durch mindestens zwei Quellen belegt.

Der Text lässt zwei Experten zu Worte kommen: Rainer Kapp, den Leiter des Stuttgarter Amts für Stadtklimatologie, und Eric Stevenson, Leiter der Abteilung für Schadstoffmessungen in der kalifornischen Luftreinhaltebehörde BAAQMD. Beide sind einschlägige Fachleute und hinsichtlich der Thematik „städtische Luftreinhaltepolitik“ qualifizierte Ansprechpartner. Wenn es allerdings heißt, Feinstaub sei bereits in viel geringerer als der erlaubten Konzentration ein gefährlicherer Luftschadstoff als die viel diskutierten Stickoxide, wird nur vage auf eine „einhellige Expertenmeinung“ verwiesen.
Auch für weitere zentrale Aussagen des Textes, insbesondere zum Vergleich der Grenzwerte und der realen Situation in Deutschland und Kalifornien vermissen wir Quellenangaben. Bei den zahlreichen Angaben zu Mess- und Grenzwerten hätten wir zumindest in der Online-Ausgabe eine Verlinkung auf die entsprechenden Quellen erwartet.

4. PRO UND CONTRA: Es werden die wesentlichen relevanten Standpunkte angemessen dargestellt.

Der Beitrag stellt an mehreren Stellen Öfen und Kamine als wichtige Feinstaubquellen heraus. Dass über das Verbot der Nutzung bei Feinstaubalarm in Stuttgart heftig gestritten wurde, wird nicht erwähnt (vgl. z.B. Stuttgarter Nachrichten 27.12.2016). Eine Überprüfung, so wurde in der Regionalpresse angekündigt, soll zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung (März 2017) stattfinden. Diese Überprüfung steht noch aus, wie eine Nachfrage des Medien-Doktors bei der Stadt Stuttgart ergab. Ob das Verbot der Nutzung von Öfen und Kaminen die Feinstaubwerte nun merklich reduziert hat, erklärt der Artikel letztlich nicht – zu Beginn wird dies ohne genauere Angaben eher bejaht („…Verbot scheint jetzt tatsächlich Wirkung zu zeigen“). Doch konkrete Argumente für und wider fehlen. Am Ende war es aber vielleicht doch nur der „extrem warme Winter“, der die Feinstaubwerte sinken ließ – Leserinnen und Leser bleiben ratlos zurück. Wir werten „knapp nicht erfüllt“.

5. PRESSEMITTEILUNG: Der Beitrag geht deutlich über die Pressemitteilung/das Pressematerial hinaus.

Der Beitrag ist ganz offensichtlich in Eigenleistung recherchiert.

6. ALT oder NEU: Der Beitrag macht klar, ob es sich um ein neu aufgetretenes Umweltproblem, eine innovative Umwelttechnik o.ä. handelt, oder ob diese schon länger existieren.

Der Beitrag macht klar, dass es um die aktuellen Feinstaub-Werte geht, das Problem jedoch seit Langem besteht. Die Erkenntnis, dass Stuttgart den EU-Grenzwert im Jahr 2018 werde einhalten können, ist dabei allerdings nicht so neu, wie es nach der Lektüre des Textes scheinen mag. Dieses Ergebnis zeichnete sich schon im April 2018 ab. In einem Interview mit der Stuttgarter Zeitung sagte Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) damals: „Das Thema Feinstaub am Neckartor könnt ihr euch langsam abschminken“. Dass der europäische Grenzwert (erlaubte Überschreitung an 35 Tagen) 2018 eingehalten werden kann, hat sich zum Jahresende bestätigt.

7. LÖSUNGSHORIZONTE und HANDLUNGSOPTIONEN/kein „Greenwashing“: Der Beitrag nennt Wege, um ein Umweltproblem zu lösen, soweit dies möglich und angebracht ist.

Der Text nennt eine ganze Reihe von Handlungsoptionen zur Reduktion der Feinstaub-Belastung – Erneuerung der Fahrzeugflotten, verbesserter Verkehrsfluss, Modernisierung der Abgasreinigung in Industrieanlagen, bessere Partikelfilter und – last not least – das Verbot der Nutzung von Kaminen und Holzöfen bei Feinstaubalarm. Damit ist das Kriterium erfüllt, auch wenn sich über die tatsächlichen Effekte des Verbots sogenannter „Komfortkamine“ in Stuttgart noch keine belastbaren Aussagen treffen lassen (siehe Kriterium 4).

8. RÄUMLICHE DIMENSION (lokal/regional/global): Die räumlichen Dimensionen eines Umweltthemas werden dargestellt.

Der Text stellt vielfältige regionale Bezüge her – auf lokaler (Stuttgart), innerstädtischer (Neckartor), überregionaler (Deutschland) und internationaler Ebene (San Francisco/Bay Area, EU).
Dabei hätten wir uns eine bessere Abgrenzung zwischen Ergebnissen der Messstelle am Neckartor („Deutschlands dreckigste Straße“) und der Situation in Stuttgart insgesamt gewünscht. Fragwürdig ist beispielsweise die Formulierung „Rund 20.000 Öfen und Kamine gibt es in Stuttgart; zusammen hatten sie vor einigen Jahren noch für ein Sechstel des Feinstaubs gesorgt, der am Neckartor gemessen wird.“ Die 20.000 Öfen und Kamine sind jedoch über das ganze Stadtgebiet verteilt, ihre Feinstaubemissionen dürften sich nicht alle am Neckartor zusammenballen. Die für Stuttgart genannten „Überschreitungstage“ wurden auch nicht in ganz Stuttgart registriert, sondern nur am Neckartor.

Dass der Beitrag die Situation in Stuttgart mit einer anderen Großstadt (San Francisco) vergleicht, ist interessant. Indes hätte dabei angesprochen werden müssen, wie groß die Unterschiede zwischen beiden Regionen sind. So etwa, wenn der Verzicht auf Kamine und Holzöfen als Lösungsansatz vorgestellt wird. Bei 630.000 Einwohnern und schätzungsweise 20.000 Kaminen und Holzöfen entfiele in Stuttgart – rein rechnerisch – auf jeden 31. Bewohner eine solche Feuerstätte. In der Bay Area wäre es (bei 7 Millionen Einwohnern und 1,4 Millionen Kaminen/Holzöfen ) jeder fünfte. Damit kann sich das Holzfeuerverbot in Kalifornien stärker auf die Gesamtbelastung auswirken als in Stuttgart. Die Vorbildfunktion („Ein Blick nach Kalifornien zeigt, wie es besser werden könnte“) müsste zumindest relativiert werden.
Wichtig fänden wir schließlich einen Hinweis auf die unterschiedliche Datenlage in den verglichenen Regionen: In Stuttgart (Fläche: 207 km³)  sind 6 Mess-Stationen installiert. In der gesamten Bay Area (18.000 km³) sind es 37 – verteilt auf 9 Unterregionen („Counties“).

9. ZEITLICHE DIMENSION (Nachhaltigkeit): Die zeitliche Reichweite eines Umweltproblems oder Phänomens wird dargestellt.

Der Text bewegt sich in der Gegenwart und berichtet über Entwicklungen in den vergangenen Jahren. Dabei sind die Zeitangaben manchmal konkret, etwa beim Vergleich der Stuttgarter Messergebnisse aus 2017 und 2018, in einigen Fällen aber auch nur schwammig („früher“, „inzwischen“, „vor einigen Jahren“). Es wird klar, dass die Feinstaubsituation sich in den vergangenen Jahren verbessert hat, aber noch keineswegs befriedigend ist. Wir hätten uns allerdings eine genauere Darstellung gewünscht, wie sich die verschiedenen Feinstaubwerte konkret entwickelt haben, statt vager Formulierungen wie „Inzwischen ist die überregionale Grundbelastung zurückgegangen“. Zur Angabe des Jahres 2005 als „Beginn der Feinstaubmessungen“ siehe Kriterium „Faktentreue“. Nicht erwähnt wird, dass das Verbot einer Nutzung von Holzöfen und Kaminen während eines Feinstaubalarms erst zum 1.3.2017 in Kraft trat, dessen Wirkung sich also noch nicht genau beurteilen lässt (siehe Kriterium 4). Insgesamt werten wir noch „knapp erfüllt“.

10. KONTEXT/KOSTEN: Es werden politische, soziale oder wirtschaftliche Aspekte eines Umweltthemas einbezogen.

Der Text enthält einen Hinweis auf die mit der Feinstaubbelastung einhergehenden Gesundheitsgefahren. Dagegen bleiben der in diesem Zusammenhang wichtige juristische Kontext und die politische Diskussion um Fahrverbote weitgehend außen vor. So hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart Anfang 2018 ein Zwangsgeld von 10.000 Euro verhängt und die Umsetzung eines 2016 vom Ministerrat gebilligten Vergleichs gefordert. Diesem zufolge sollten für den Fall, dass es am Neckartor 2017 während eines Feinstaubalarms zu Grenzwertüberschreitungen käme, dort ab 2018 während solcher Alarme 20 Prozent weniger Autos fahren. Der spektakuläre Fall erregte auch überregional Aufsehen, (siehe z.B. hier und hier). Wir vermissen eine Einordnung der Informationen des Beitrags in diesen umwelt- und verkehrspolitischen sowie auch juristischen Kontext.

Allgemeinjournalistische Kriterien

1. THEMENAUSWAHL: Das Thema ist aktuell, oder auch unabhängig von aktuellen Anlässen relevant oder originell.

LDas Thema ist zwar nicht brandaktuell, weil sich die Tatsache, dass ganz Stuttgart zum ersten Mal seit 2005 den EU-Grenzwert eingehalten hat, schon im Frühjahr abzeichnete (siehe Kriterium 6). Aber das Jahresende und der Beginn der nächsten Feinstaubalarm-Periode sind Anlass genug, es nochmals aufzugreifen. Sich mit Fragen der Luftreinhaltung zu beschäftigen und dabei das Thema Stickoxide aus Dieselmotoren ausnahmsweise einmal außen vor zu lassen, ist derzeit sogar geradezu als originell anzusehen.

2. VERMITTLUNG: Komplexe Umweltzusammenhänge werden verständlich gemacht.

Der Text ist flüssig, lebendig, braucht nicht allzu viele Fremdworte, verbindet erklärende Passagen mit wörtlichen Zitaten. Hilfreich wäre eine zumindest grobe Definition des Begriffs „Feinstaubalarm“ gewesen. Dass dieser nicht nur mit der Feinstaubkonzentration zu tun hat, sondern vor allem auch mit ungünstigen meteorologischen Bedingungen, wissen vermutlich nicht alle Leserinnen und Leser. Auch dass sich ein einzelner Feinstaubalarm häufig über mehrere Tage hinziehen kann, ist wohl nicht jedem geläufig.
Ganz am Ende des Beitrags heißt es, es könne alles auch „ganz anders“ gewesen sein. Das ist einerseits eine überraschende und interessante Wendung am Schluss, kann andererseits bei manchen Leserinnen und Lesern aber womöglich den Eindruck erwecken, man habe sie bis dahin ein wenig an der Nase herumgeführt.
Wie schon beim umweltjournalistischen Kriterium 2 (Belege) erwähnt, vermissen wir für Laien nachvollziehbare Erklärungen, um welche Feinstaubkategorien und -grenzwerte es jeweils geht das schränkt die Verständlichkeit des Textes erheblich ein. Wir werten noch „knapp erfüllt“.

3. FAKTENTREUE: Der Beitrag gibt die wesentlichen Daten und Fakten korrekt wieder.

Im Text heißt es, dass Feinstaub-Messungen 2005 begannen. Tatsächlich wurde aber damals nur der derzeit gültige EU-Grenzwert gesetzt, Messungen gab es schon früher: Beim Umweltbundesamt finden sich bundesweite Zahlen zu Feinstaubmessungen ab 1995. Seit dem Jahr 2000 führen die Ländermessnetze flächendeckende Messungen von Feinstaub der Partikelgröße PM10 (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von 10 Mikrometer oder kleiner) und seit 2008 auch der Partikelgröße PM2,5 durch. Spezifisch für Stuttgart sind Messwerte ab 2002 verfügbar.

Umweltjournalistische Kriterien: 4 von 10 erfüllt

Allgemeinjournalistische Kriterien: 2 von 3 erfüllt

Title

Kriterium erfüllt

Kriterium nicht erfüllt

Kriterium nicht anwendbar