Kriterien für guten Ernährungsjournalismus veröffentlicht

Das Projekt Medien-Doktor Ernährung bewertet die Qualität ernährungsjournalistischer Beiträge in Online-Medien und erklärt auf einer eigenen Webseite (http://www.medien-doktor.de/ernaehrung/), was an einem Artikel über Lebensmittel, Diäten oder Ernährungsformen gelungen und was weniger hilfreich für Leserinnen und Leser ist.

Grundlage der Bewertungen ist ein selbstentwickeltes Set von Kriterien, mit denen zwei GutachterInnen unabhängig voneinander verschiedene Aspekte eines Artikels analysieren. Angesiedelt ist das Projekt an der Universität Leipzig in der nutriCARD-Arbeitsgruppe Ernährungskommunikation von Dr. Tobias Höhn am Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft.

Die Herleitung und Erarbeitung dieses Kriteriensets wird nun in einem Fachartikel in der Januarausagbe des Bundesgesundheitsblatts vom Leitenden Redakteur des Medien-Doktor Ernährung Marcus Anhäuser gemeinsam mit seinen KollegInnen vom Kooperationspartner am Lehrstuhl Wissenschaftsjournalismus der TU Dortmund (Prof. Holger Wormer) beschrieben. Vor allem die Herleitung der Kriterien vom Schwesterprojekt des seit 2010 bestehenden Medien-Doktor Gesundheit wird dabei deutlich.

Das Set aus zwölf Kriterien wurde vom Team des Medien-Doktor Ernährung gemeinsam mit acht GutachterInnen – allesamt erfahrene Wissenschafts- und ErnährungsjournalistInnen  – entwickelt und erprobt. Seit dem Sommer 2020 werden die Kriterien Woche für Woche für die Begutachtung von Artikeln eingesetzt.

Die Ausführungen sind Teil eines Beitrags, in dem die AutorInnen beschreiben, wie sie die Kriterien verschiedener Medien-Doktor Projekte zu den Themen Medizin- und Umweltjournalismus überarbeitet und die Kriteriensets so angepasst haben, dass sie dank einer gewissen Modularität mit wenigen Änderungen auch auf andere Themenfelder übernommen werden können.

Der Artikel ist Open Access:

Ein modulares Modell zur Qualitätssicherung im Medizin- und Ernährungsjournalismus
Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz, Volume 64, pages 12–20 (2021)
https://link.springer.com/article/10.1007/s00103-020-03254-0