Bewertet am 6. August 2020
Veröffentlicht von: inFranken.de

Milchshakes in Eisdielen und Gaststätten können mit Keimen belastet sein, zeigt eine bundesweite Untersuchung einer Bundesbehörde aus dem Jahr 2018. Das Regional-Portal InFranken.de fasst lediglich die Pressemitteilung oberflächlich zusammen.

Zusammenfassung

Das Regional-Portal inFranken.de berichtet über eine Untersuchung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das 2018 in einer bundesweiten Untersuchung hygienerelevante Keime und Krankheitserreger in Milchshakes in Gaststätten und Eisdielen nachgewiesen hat. Der Artikel fasst lediglich die Pressemitteilung des BVL zusammen oder übernimmt ganze Abschnitte. Andere Quellen oder gar unbeteiligte Experten werden nicht zitiert. Eine Einordnung der Ergebnisse findet kaum statt, etwa mit anderen Fällen von Belastungen. Wie aussagekräftig bzw. repräsentativ die Daten sind bleibt offen. Dass sie bereits 2018 erhoben wurden, erfahren Leserinnen und Leser erst recht spät im Text. Das Risiko für Verbraucher halten wir insgesamt für übertrieben dargestellt. Dass es sich um Milchshakes aus Eisdielen und Gaststätten handelt wird ebenfalls nicht hinreichend deutlich. Obwohl es sich um ein Regionalportal handelt, wird keinerlei regionaler oder gar lokaler Bezug hergestellt. Kleinere Faktenfehler und sprachliche Mängel unterstreichen den Eindruck einer nur oberflächlichen redaktionellen Bearbeitung, die zu einem Artikel führt, der Leserinnen und Leser kaum hilfreich ist.

Hinweis: Das eingebettete etwa einminütige Video von SAT 1 zum Thema haben wir nicht bewertet.

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Die Kriterien

1. Die positiven Effekte sind ausreichend und verständlich dargestellt.

Da es um eine Belastung eines Lebensmittels geht, stehen positive Effekte nicht im Vordergrund, die genauer berichtet werden müssten. Daher wenden wir das Kriterium nicht an.

2. Die negativen Effekte werden angemessen berücksichtigt.

Die Belastung durch Keime (Bakterien, Pilze u.a.) halten wir für übertrieben dargestellt. Es werden zwar vereinzelte Werte genannt, insgesamt wird die Belastung indes dramatischer dargestellt als es zum Beispiel das BVL selbst tut in seiner Pressemitteilung oder dem Fachartikel.
Thema des Artikels sind die in einer Pressemitteilung des Bundesamts für Verbraucherschutz beschriebenen Keimbelastungen in Milchshakes gemäß einer bundesweiten Untersuchung von Proben im Jahr 2018. Der erste Artikelabsatz fasst die Essenz des Problems zusammen: Es wurden Mikroorganismen gefunden, die krank machen können und die auf falsche Lagerung und Probleme in der Herstellung hindeuten. Die speziellen Funde/Hygieneproblematiken werden jedoch im Folgenden eher unspezifisch und weniger präzise dargestellt. „Große Mengen“ werden nicht näher beziffert. Bei der Erwähnung, dass E. coli „immer wieder mit Infektionen in Verbindung gebracht werden“, folgen keine weiteren Ausführungen. Der Ausdruck „Spuren von Hefepilzen“ beschreibt das Auffinden von Pilzkulturen in den Shakes nicht ganz treffend. Die „Warnwerte“, die bestimmte Keime überschritten, wurde nicht genannt und auch nicht erklärt. Welche „schweren gesundheitlichen Risiken“ Bacillus cereus neben Magen-Darm-Erkrankungen birgt, wird ebenfalls nicht erwähnt. Insgesamt werden die unterschiedlichen Bakterien, die gefunden wurden, nur sehr oberflächlich erklärt, sodass sich der Leser kein genaues Bild von der Gefährlichkeit der Keime in Milchshakes machen kann.
Der Artikel schließt mit dem sehr allgemeinen Fazit: „Konsumenten muss klar sein, dass ein einzelner Milchshake, der eine Verunreinigung in Form von Keimen oder Bakterien aufweist, berei[t]s negative Folgen haben kann.“ Ein eher Angst machender Satz, der in seiner Allgemeinheit zwar stimmen mag, aber in diesem Fall Verbrauchern auch nicht weiterhilft, das Risiko einzuschätzen.

3. Es werden alternative Lebensmittel/Ernährungsformen/Diäten vorgestellt/verglichen.

Einen Vergleich zur Belastung der Milchshakes in anderen Jahren oder zu anderen Produkten gibt es leider nicht, warum nicht, wird nicht erklärt.
Eine kurze Recherche über Lebensmittelkontrollen bei Speiseeis in Eisdielen ergibt beispielsweise, dass in den letzten vier Jahren dort ähnliche Bakterienkonzentrationen gefunden wurden wie in Milchshakes (Verbraucherschutz Niedersachsen). Das deutet beispielsweise darauf hin, dass Shakes nicht gefährlicher oder ungefährlicher sind als eine normale Waffel Eis. Dies überrascht nicht, da die Hygienemängel eben nicht etwas produktspezifisches sind, sondern sich aus der Art der Zubereitung und Lagerung ergeben, was zumindest deutlich gemacht wird. Es gibt zumindest einen Link zu einem Beitrag im Medium zur Belastung von Eis in Eisdielen. Im Artikel selbst wird darauf indes nicht eingegangen.

4. Die Belege/Studien werden ausreichend eingeordnet.

Ob es sich um regelmäßige oder einmalige Untersuchungen handelt wird nicht deutlich. Es wird zwar erklärt, dass 768 Shakes untersucht wurden, ob dies indes viel oder wenig ist, in wie vielen Gaststätten diese Proben genommen wurden, bleibt offen. Handelt es sich um eine repräsentative Studie oder welche Läden wurden untersucht, über welchen Zeitraum? In zwei Fällen wurde der „Warnwert“ überschritten. Was dies bedeutet, erfahren Leserinnen und Leser nicht. Wie die Ergebnisse zu anderen Untersuchungen in Beziehung stehen, ob sie etwa einen Trend fortführen oder diesen unterbrechen, oder noch alleine für sich stehen, auch das bleibt offen. Grenzen der Untersuchungsmethode werden nicht erläutert. Ob es inzwischen eine Nachfolgeuntersuchung mit aktuelleren Zahlen gibt, wird ebenfalls nicht erklärt.

5. Es gibt weitere, unabhängige Experten und die Quellen sind transparent.

Neben der Pressemitteilung des Bundesamtes gibt es im Artikel keine weiteren Quellen. Genauso wenig werden Experten, etwa zu gesundheitlichen Folgen des Konsums potenziell mit Keimen belasteter Shakes, zitiert. Verlinkt wird lediglich zu Texten innerhalb des Mediums zu bestimmten im Artikel aufgegriffenen Keywords. Es wird weder zur Pressemitteilung noch zum Fachbericht verlinkt.

6. Es wird auf mögliche Interessenkonflikte eingegangen.

Interessenkonflikte sind bei der BVL nicht erkennbar, müssen daher auch nicht berichtet werden.

7. Es gibt eine Einordnung in den Kontext (Neuheit/Verfügbarkeit/Kosten/Herkunft o.a.)

Der Artikel erklärt an keiner Stelle explizit, dass es um Milchshakes aus der Gastronomie geht, lediglich im letzten Absatz ist einmal von „Anbieter“ und „Konsumenten“ die Rede. Warum die Ergebnisse von 2018 erst jetzt berichtet werden, bekommen Leserinnen und Leser nicht erklärt, auch nicht ob es sich um eine einmalige Untersuchung handelt oder um regelmäßig durchgeführte.

8. Die Fakten stimmen.

Im Artikel heißt es: „Wie idw-online.de berichtet (…).“ Der Informationsdienst Wissenschaft (idw) ist indes kein journalistischer Nachrichtendienst, sondern eine Plattform, auf der registrierte Wissenschaftsinstitutionen Pressemitteilungen veröffentlichen. Es berichtet also das „Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)“ auf oder über die idw-online-Plattform.
Im Artikel heißt es: „Keime und Bakterien kommen häufig in Milchshakes vor“. Bakterien zählen eigentlich auch zur umgangssprachlichen Gruppe der Keime. Es hätte also heißen müssen: „Bakterien und andere Keime.“ Wir werten knapp „erfüllt“.

9. Der Beitrag ist überwiegend eine journalistische Eigenleistung.

Die Pressemitteilung ist erkennbar die Hauptquelle des Artikels. Sie wird teils wörtlich übernommen oder weitgehend zusammengefasst.

10. Der Beitrag vermittelt das Thema attraktiv.

Der Anlauf des Titels „Vorsicht, Milchshakes“ macht neugierig. Die dramatisierende Headline zieht in den Text hinein. Ebenso wie der Teaser, der mit der Formulierung „Das [BVL] warnt nun aber (…)“ suggeriert, es handele sich bei der Entdeckung gefährlicher Keime um eine aktuelle Erkenntnis aus diesem Sommer. Erst im dritten Absatz nach dem Teaser wird klar, dass die Untersuchung bereits 2018 durchgeführt wurde. Die Wahl der Formulierungen im Hauptteil des Textes ist jedoch dürftig und oft schwammig und unspezifisch.
Sprachlich ist der Text zudem mehrfach ungeschickt formuliert, wenn es etwa heißt: „Neben den Hygienemängeln hinsichtlich der Herstellung und der Lagerung war die Anzahl der E. coli Bakterien sogar oberhalb des Warnwertes.“ Oder „Gegen ein Milchshake aus eigener Herstellung spricht in erster Linie nichts.“
Einzelne vergessene Buchstaben wie in „Gegen ein Milchshake (..).“ oder „dass ein einzelner Milchshake, (…), bereis negative Folgen haben kann.“ sowie überflüssige Buchstaben wie in „Bacilleus cereus“ (statt „Bacillus cereus“) unterstreichen den Eindruck einer oberflächlichen redaktionellen Bearbeitung des Artikels.
Obwohl es sich um ein regionales Medium handelt wurde überhaupt kein regionaler Bezug hergestellt.

11. Das Thema ist verständlich erklärt.

Ein wichtiger Begriff wie „Warnwert“ wird nicht erklärt. Zu Bacillus cereus heißt es einerseits: „Zudem fand man Keime wie (…) Bacillus cereus, wenn auch nur in geringen Mengen.“ Einen Absatz später dann: „wurden (…) auch bereits 2018 der gefährliche Krankheitskeim Bacilleus cereus (…) nachgewiesen. Auch hier wurde ein Warnwert überschritten.“ Was im ersten Satz wie Entwarnung klingt, klingt im zweiten wie eine Warnung. Aufgelöst wird dieser Widerspruch nicht. Schließlich können Leserinnen und Leser nur erahnen, dass es sich um Milchshakes aus der Gastronomie handelt, da dies nur im letzten Absatz nebenbei erwähnt wird, wenn von „Anbieter“ und „Konsumenten“ die Rede ist. Durch unklare Formulierungen und grammatikalische Fehler werden Zusammenhänge an manchen Stellen nicht ganz deutlich. Da Teile der Pressemitteilung „kopiert“, dann Werte und Zahlen und die Einordnung der „Gefahr“ jedoch weggelassen werden, kann sich der Leser kein Bild davon machen, wie bedenklich die Keimbelastung tatsächlich ist. Hierzu wäre auch eine Einordnung durch einen oder zwei ExpertInnen hilfreich gewesen.

12. Das Thema ist aktuell, relevant oder originell.

Der Bericht einer Bundesbehörde über die Keimbelastung von Milchshakes ist ein relevantes Thema, das indes nur eingeschränkt zeitnah berichtet wurde. Die Pressemitteilung stammt vom 1.7.2020, der Artikel erschien erst drei Wochen später, am 21.7.2020. Wir werten nur knapp „erfüllt“, weil es letztlich nur um Zahlen aus dem Jahr 2018 geht.

Journalistische Kriterien: 3 von 11 erfüllt

Wir werten um einen Stern ab, weil es sich lediglich um eine Zusammenfassung der Pressemitteilung handelt und zwei von drei erfüllten Kriterien nur knapp erfüllt sind.

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Kriterium erfüllt

Kriterium nicht erfüllt

Kriterium nicht anwendbar