Das Sterne-System
Wie vergeben wir die Sterne?
Analog zum Medien-Doktor MEDIZIN (aktuell: Medien-Doktor GESUNDHEIT) und unseren internationalen Vorläuferprojekten aus dem Medizinjournalismus vergeben auch wir bis zu fünf Sterne für einen Beitrag, den wir begutachten. Bei jedem Beitrag überprüfen wir zehn umweltjournalistische und drei allgemeinjournalistische Kriterien und werten sie als „erfüllt“, „nicht erfüllt“ oder „nicht anwendbar“.
Ein Beitrag, bei dem zu viele – konkret mehr als drei – der zehn umweltjournalistischen Kriterien „nicht anwendbar“ sind, fällt aus der Begutachtung heraus. In der Regel sollen nicht mehr als zwei Kriterien „nicht anwendbar” sein.
1. Schritt
Der Anteil der „erfüllten“ medizinjournalistischen Kriterien an der Gesamtzahl der anwendbaren Kriterien wird in das Sterne-Ergebnis gemäß folgendem Schlüssel umgerechnet.
Prozent-Anteil „erfüllt“ | Sterne |
0% | 0 Sterne |
1% bis 20% | 1 Stern |
21% bis 40% | 2 Sterne |
41% bis 60% | 3 Sterne |
61% bis 80% | 4 Sterne |
81% bis 100% | 5 Sterne |
2. Schritt
Ein Beitrag kann von den Gutachtern um einen Stern auf- oder abgewertet werden.
Eine solche Auf- oder Abwertung kann zum einen dadurch begründet sein, dass
a) der Beitrag die drei allgemeinjournalistischen Kriterien besonders gut oder schlecht erfüllt
- Wenn alle drei allgemeinjournalistischen Kriterien „nicht erfüllt“ sind, werten wir grundsätzlich um einen Stern ab.
- Wenn zwei allgemeinjournalistische Kriterien „nicht erfüllt“ sind, kann um einen Stern abgewertet werden, sofern es sich um erhebliche Mängel handelt (z.B. eine weitgehend unverständliche Sprache UND ein grober Faktenfehler).
- Wenn nur ein Kriterium „nicht erfüllt“ ist, kann nur in Ausnahmefällen abgewertet werden. Voraussetzung ist, dass ein besonders gravierender Mangel vorliegt (z.B. ein grober Faktenfehler, der die Hauptaussage des Beitrags in ihr Gegenteil verkehrt).
Analog kann bei besonders gut erfüllten allgemeinjournalistischen Kriterien um einen Stern aufgewertet werden (z.B. wenn der Beitrag sich eines wichtigen, in den Medien sonst vernachlässigten Themas annimmt oder eine besondere investigative Leistung beinhaltet.)
Eine Auf- oder Abwertung kann zum anderen dadurch begründet sein, dass
b) der Beitrag bei den zehn medizinjournalistischen Kriterien besondere Stärken oder Schwächen aufweist.
Um einen Stern kann auf- oder abgewertet werden,
- wenn eines der zehn medizinjournalistischen Kriterien ganz besonders gut oder schlecht erfüllt ist. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um ein Kriterium handelt, das für das betreffende Thema von herausragender, klar definierbarer Bedeutung ist.
- wenn mehrere der zehn Kriterien nur „knapp erfüllt“ bzw. nur „knapp nicht erfüllt“ sind.
Insgesamt kann gegenüber der Wertung, die sich aus den zehn medizinjournalistischen Kriterien ergibt, maximal um einen Stern auf- oder abgewertet werden.
Bitte beachten: Die Sterne-Bewertung bietet lediglich eine erste Orientierung. Für das Gesamturteil eines Artikels sind die Erläuterungen in den einzelnen Kommentaren und die Zusammenfassung zu berücksichtigen.